Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist. Bayern setzt daher die Basisschutzmaßnahmen um.
Vor diesem Hintergrund ist seit 3. April 2022 (Sonntag) eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft. Das bedeutet:
Verordnungen
Bitte informieren Sie sich auch selbst regelmäßig über die Regelungen der >>16. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung (Stand 03.04.2022) oder auch über die FAQs der Bayerischen Staatsregierung.
Weiterhin soll die Tennisanlage unter folgenden Umständen nicht betreten werden:
>>
Bilder kommen so bald wie möglich
Herren 4er
Herren 30
Herren 30 4er
Herren 55
Damen 50
Bilder kommen so bald wie möglich
Herren 4er
Herren 30
Herren 30 4er
Herren 50